Findus muss bald hinter Gitter

Die Einstellungen der offenen Verfahren sind eingetrudelt und auch der Termin für Findus‘ Haftantritt: Am 19. Juli muss unser Genosse hinter Gitter.

Er soll in Ravensburg inhaftiert werden. Dass die Repressionsbehörden den Knast in der letzten Ecke BaWüs dafür vorgesehen haben ist kein Zufall: Damit soll durch die Distanz nach Stuttgart unsere Solidaritätsarbeit erschwert werden. Diese Schikane werden wir jedoch, wie schon Provokationen während des Prozesses, ins Leere laufen lassen! Egal wo Findus sitzen wird, wir stehen zusammen hinter ihm!

Auch ihr könnt und sollt was tun! Der Solikreis sammelt weiterhin Spenden um die Repressionskosten zu decken – organisiert Soliaktionen bei euch und macht auf den Fall aufmerksam.

Und natürlich freut sich Findus über persönliche Zeilen, die ihm Kraft geben – nicht erst wenn er hinter Gittern ist. Ihr könnt ab sofort Briefe schreiben an:

Rote Hilfe Stuttgart
„Findus“
Böblinger Straße 105
70199 Stuttgart

Wenn ihr Fragen, Ideen & Anmerkungen habt, schreibt gerne eine Mail an den Solikreis unter antifaheisstzusammenstehen [äät] riseup.net.

Spenden bitte auf das Solikonto der Roten Hilfe:

Rote Hilfe Stuttgart
Stichwort: Findus
IBAN: DE66 4306 0967 4007 2383 13
BIC: GENODEM1GLS

Alle Infos zum Verfahren, der vergangenen Prozessbegleitung und der Arbeit des Solikreises, aber auch Ideen, was ihr tun könnt findet ihr auf dem Blog Antifa heißt Zusammenstehen

Die konstruierte Straftat – Prozessbeobachtung

Am 29.08.18 mobilisierte das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS) zu einer Solidaritätskundgebung auf den Marienplatz in Stuttgart, um auf die in Chemnitz stattgefundenen pogromartigen Übergriffe auf Geflüchtete aufmerksam zu machen.

Im Anschluss formierte sich eine Spontandemonstration in Richtung Innenstadt, die immer wieder mutwillig und anlasslos von der Polizei angegriffen wurde. Mehrfach wurde auf die an der Demonstration teilnehmenden AntifaschistInnen eingeschlagen, was auf veröffentlichtem Video- und Bildmaterial klar zu erkennen ist. Auch die Landesgeschäftsführerin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) wurde von der Polizei attackiert.

Anschließend wurde der gewalttätige Polizeieinsatz sowohl in der Presse, als auch in der Kommunalpolitik zum Thema. Um den umstrittenen Einsatz der Stuttgarter Polizei zu rechtfertigen, wird jetzt versucht ein Exempel an einem Antifaschisten zu statuieren. Der Vorwurf: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft will wieder einmal mit dem §114 Abs. 1 StGB gegen Linke vorgehen und nutzt die Verschärfung des Polizeigesetzes aus dem Jahr 2017, um bereits kleinste Widerstandhandlungen gegen die Polizei mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden.

Lasst uns gemeinsam unseren Genossen beim Prozess am Montag, den 26.08.2019 um 8.30 Uhr, vor dem Stuttgarter Amtsgericht unterstützen.

Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!

3. Mai: Solidarität mit Antifas auf der Anklagebank!

Im Rahmen der Proteste gegen den dritten „Kargida“ Aufmarsch in Karlsruhe – einem Sammelbecken aus Rechtspopulisten, Faschisten und aggressiven Hooligans – kam es am 10.März 2015 während einer Zugfahrt zu einer handfesten Auseinandersetzung mit anreisenden Faschisten. Mit darunter befand sich auch Fabian Koeters, einer der aktivsten und zentralen Naziakteure im Enzkreis, der nicht zuletzt für mehrere Übergriffe auf MigrantInnen und Linke verantwortliche ist.
Die paar blauen Flecken eines militanten Neonazis reichen der Repressionsbehörde nun aus, um wieder einmal zu versuchen, antifaschistische Arbeit zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Dazu verfolgte die Staatsanwaltschaft neun AntifaschistInnen und erhebt nun Anklage gegen drei von ihnen. Ihr politisches Engagment wird in einen Tatvorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung umgedichtet.
In Zeiten eines aufkommenden Rechtsrucks, in denen es eine Hetzpartei wie die AfD mit 15% in den baden-württembergischen Landtag schafft, die Asylgesetze wieder verschärft werden und Anschläge auf Geflüchtetenunterkünfte an der Tagesordung liegen, muss klar sein: Antifaschistischer Widerstand ist wichtiger und geforderter denn je. Erfolgreich kann er aber nur sein, wenn er unterschiedliche Ebenen umfasst und nicht bei Empörung und Lippenbekenntnissen stehen bleibt.
Zeigt Euch solidarisch mit den drei angeklagten Antifaschisten!
Der Prozess beginnt am 3. Mai 2017 um 9 Uhr, davor gibt es eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude.
Treffpunkt für die gemeinsame Zugfahrt auf Stuttgart ist bereits um 6.45 Uhr am Burger King im Hauptbahnhof.

10. Oktober: Antifaschismus ist notwendig – nicht kriminell!

Am 17. Mai 2015 fand in der Stuttgarter Innenstadt, unter starken Protesten, die bisher erste und letzte Pegida Kundgebung statt. An der rassistischen Kundgebung beteiligten sich unter anderem so genannte „Hooligans“ aus dem Spektrum von „Neckar Fils Stuttgart“. Am Rande der rechten Veranstaltung provozierten diese in Mitten der Reihen der Gegenproteste. Infolge dessen kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen AntifaschistInnen und den pöbelnden ,,Hools“. Die im Nachhinein mit den Bullen kooperierenden „Hooligans“ ziehen jetzt mit dem rechten Szeneanwalt Alexander Heinig vor Gericht, mit dem Versuch sich später ein Schmerzensgeld zu erklagen.
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Bericht zu den Protesten in Pforzheim

Es gibt einen Bericht des …nicht lange fackeln!-Bündnisses, den wir euch nicht vorenthalten wollen:

Bericht: Proteste gegen die faschistische Fackelmahnwache

Auftakt am Bahnhof
Trotz des Rechtsrucks und beinahe wöchentlichen faschistischen und rassistischen Aufmärschen auch im Südwesten, beteiligten sich insgesamt mehr als 300 Menschen an den Protesten gegen die jährliche Nazimahnwache auf dem Pforzheimer Wartberg. Den Auftakt stellte eine antifaschistische Demonstration dar, die um 18 Uhr pünktlich mit Reden des Bündnisses „…nicht lange fackeln!“ und des linken Pforzheimer Projekts „Alte Fabrik“ begann. Von dort aus zogen etwa 250 AntifaschistInnen durch die Nordstadt Richtung Wartberg bis vor das Hotel Hasenmayer, wo den ganzen Abend eine Kundgebung mit Musik, Getränken und warmem Essen einen Anlaufpunkt für Gegenaktionen bot.
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Prozessbegleitung am 20. Januar

Prozessbegleitung Flyer 20.01.15Egal ob Karlsruhe, Göppingen, Stuttgart oder anderswo – Antifaschismus ist und bleibt legitim! Gegen jeden Kriminalisierungsversuch der Repressionsbehörden!

Ein Stuttgarter Antifaschist soll wegen verschiedenster angeblicher Straftaten am 20. Januar 2015 am Jugendschöffengericht Heilbronn auf der Anklagebank sitzen.
Vorgeworfen werden ihm von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz über Widerstandsdelikte gegen Polizisten bis hin zu einer Reihe von versuchten (gefährlichen) und vorsätzlichen Körperverletzungen. Diese Straftaten soll er unter anderem bei einem erfolgreich verhinderten Naziaufmarsch in Karlsruhe am 25.05.13 sowie einem erheblich eingeschränkten Naziaufmarsch in Göppingen 12.10.13, auf der Revolutionären 1. Mai-Demonstration 2013 in Stuttgart, der versuchten Pro Deutschland-Kundgebung und bei Protesten bezüglich einer Wahlkampfveranstaltung der „Alternative für Deutschland“, welche ebenfalls in Stuttgart stattfanden, begangen haben.
Wieder einmal ersichtlich wird für uns, dass kontinuierliche und vor allem konsequente antifaschistische Arbeit von der Justiz mit massiver Repression in Form von Anzeigen beantwortet wird. Besonders interessant ist an diesem Verfahren, dass im Zuge der angeblichen Straftaten, dem Antifaschisten sogenannte „schädliche Neigungen“ unterstellt werden. Weiterlesen

Freispruch alles andere wäre Gesinnungsjustiz

020114_Stuttgart3Unter dem Titel „Gemeinsam gegen Repression“ haben wir zur solidarischen Prozessbeobachtung aufgerufen.  Mehrere AntifaschistInnen sind diesem Aufruf heute gefolgt um ihre Solidarität mit dem Angeklagten  zu zeigen. Der Prozess selber ging ca. 1 Stunde und endete mit einem Freispruch. Im Zuge der Verhandlung wurde der  Ermittlungseifer der Abteilung 1 und der Drang der Verurteilung durch den Staatsschützer Stadtmüller mehrfach deutlich.  So kam  bei der Verhandlung raus, dass  der Angeklagte in keinster Weise aufgefordert wurde  den Weg  für die angemeldete Demo der Rechten Hetzer frei zu machen, sondern innerhalb kürzerster Zeit (7 min) eingekesselt und polizeilich erfasst wurde. Dieses Intermezzo reichte aus, um den Repressionsapparat in Gang zu bringen. Auch heute bei der Verhandlung war die sichtlich schlecht vorbereitete Staatsanwaltschaft nicht davon abzubringen den Antifaschisten zu verurteilen. Die Verteidigung machte allerdings deutlich, dass dieses Verfahren nur mit einem Freispruch enden dürfe, denn alles andere wäre Gesinnungsjustiz. Dieser Einschätzung folgte letzlich auch der Richter durch seinen Freispruch.  In einer politischen Erklärung machte der angeklagte Antifaschist deutlich warum wichtig ist  gegen „Rechte Allianzen“  und  reaktionärer Hetzer auf die Straße  zu gehen. 

Im folgenden der Wortlaut der politischen Erklärung Weiterlesen

Widerstand gegen Rechts ist notwendig – Repression ist Quark

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Im Oktober finden wieder  Prozesse gegen Antifaschisten in Stuttgart statt.
Wieder einmal sollen AktivistInnen isoliert, eingeschüchtert und antifaschistischer Protest kriminalisiert werden.
Die Prozesse stehen im Zusammenhang mit Protesten gegen reaktionäre, homophobe Aufmärsche im Frühjahr 2014 in Stuttgart.
Am Sonntag, den 19. Oktober wollen wieder Rechte, Konservative und christliche Fundamentalisten gegen sexuelle Vielfalt und gesellschaftlichen Fortschritt demonstrieren.
Auch hier wird es wieder entschlossene Proteste geben – wir dulden keine reaktionäre Hetze in Stuttgart!
Kommt zu den Prozessbegleitungen und den Protesten am 19. Oktober um 13:30 Uhr auf den Stuttgarter Schlossplatz!

Prozessbeobachtung: Kein Platz für rechte Hetze

RH-StuttgartAm Montag, den 28. April 2014, fand vor dem Stuttgarter Amstgericht der Prozess gegen eine Antifaschistin statt. Der Genossin wurde vorgeworfen im September 2013 bei Protesten gegen die rechte Kleinstpartei „Pro Deutschland“ Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen geleistet zu haben. Dem Prozessaufruf des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Stuttgart & Region folgten annähernd 20 solidarische ProzessbeobachterInnen. Diese sahen sich im Gegensatz zu anderen Prozessen gegen linke AktivistInnen in der jüngeren Vergangenheit nicht mit einem Bereitschaftspolizeiaufgebot und Vorkontrollen im Gericht konfrontiert. Die angeklagte Genossin wurde letztlich nach einer halbstündigen Verhandlung mündlich verwarnt, das Verfahren eingestellt. Weiterlesen