Am 08. Juli. fand vor dem Karlsruher Amtsgericht ein Prozess gegen einen Antifaschisten statt, dem vorgeworfen wurde, während der Proteste gegen den Naziaufmarsch am 25.05.2013 in Karlsruhe gemeinschaftlichen Landfriedensbruch sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begangen zu haben. Laut Anklage soll der Genosse im Schutz eines über die Polizeiabsperrung gehängten Transparents die Vergitterung geöffnet haben, woraufhin eine Gruppe von AntifaschistInnen versucht haben soll, die Polizeiabsperrung zu durchbrechen und den Kundgebungsort der Neonazis zu stürmen. Trotz sehr dürftiger Beweislage wurde ohne vorher ergangenen Strafbefehl direkt ein Verfahren eröffnet, da auf Grund einer laufenden Bewährungsstrafe im Falle einer Verurteilung auch eine Haftstrafe möglich gewesen wäre. Der Einsatzzug Karlsruhe, ehemals BAO Einsatz, der (wie immer) maßgeblich an der Eskalation am 25.05.2013 beteiligt war, ließ es sich nicht nehmen, das Gerichtsgebäude persönlich zu „sichern“. So hielten sich durchweg mindestens vier bewaffnete PolizistInnen im Gerichtssaal und weitere Beamte von Polizei und Staatsschutz im Gerichtsgebäude auf.