Am 27. Juni wurde vor dem Dresdner Amtsgericht der Prozess gegen einen Stuttgarter Antifaschisten verhandelt. Hintergrund waren die militanten und erfolgreichen antifaschistischen Proteste gegen den Nazi-Großaufmarsch am 19. Februar 2011 in Dresden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Antifaschisten mehrere Steinwürfe gegen Bulleneinheiten und Wasserwerfer, sowie die Beteiligung am Bau von Materialblockaden vor. Der Tag endete mit einer Verurteilung wegen Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall, siebenfacher gemeinschaftlicher Körperverletzung und dem Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Vermummungsverbot. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt auf 2 Jahre Bewährung.
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Solidarität mit den Stuttgarter Antifas
Rund 20 antifaschistische Organisationen haben eine gemeinsame Solidaritätserklärung veröffentlicht, darunter auch das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS) Anlass sind mehrere Strafverfahren gegen AktivistInnen die im Februar 2011 gegen einen Naziaufmarsch in Dresden auf die Straße gingen. Die Staatsanwaltschaft wirft den Betroffenen Landfriedensbruch und weitere Straftaten vor. In einem Fall strengt die Behörde ein Verfahren unter dem Tatvorwurf „versuchter Totschlag“ an. Dem Antifaschist wird vorgeworfen Pyrotechnik eingesetzt zu haben. Bereits in den kommenden Wochen stehen zwei Gerichtsverhandlungen in diesem Kontext an. Da nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, ist die Öffentlichkeit in Beiden Verhandlungen ausgeschlossen. Dennoch rufen UnterstützerInnen für den 18. Februar und den 5. März jeweils um 8:30 Uhr zu Kundgebungen vor Verhandlungsbeginn auf.
Die Solidaritätserklärung