Am 06.02.2019 findet vor dem Stuttgarter Amtsgericht ein Prozess gegen einen Antifaschisten statt, ihm wird unter Anderem tätlicher Angriff auf Polizeibeamte vorgeworfen. Doch von vorne…
Im Vorfeld der Proteste gegen den G20 Gipfel in Hamburg im Juli 2017 verschärfte die Bundesregierung die Gesetzeslage. Ergebnis davon ist unter Anderem der Tatbestand des „tätlichen Angriffs“. Hierbei wird Polizisten – mal wieder – eine Sonderrolle zugesprochen. Dank dieser Verschärfung reicht es schon aus, wenn sich ein Polizist von einer Person bedroht fühlt, auch ohne dass diese eine konkrete Widerstandshandlung vorgenommen hat, um mit Knast bestraft zu werden. Der Vorwand für diese Änderung der Rechtslage war, Einsatzkräfte jeder Art vor Übergriffen zu schützen. Herausgekommen ist, wie beabsichtigt, dass die Polizei nahezu uneingeschränkten Handlungsspielraum hat. Denn bei jeder Form des kleinsten Widerstandes gegen ihr Handeln soll allen klar sein, dass das Ergebnis eine Haftstrafe sein kann. Auch wenn für die Verschärfung vor allem körperliche Verletzungen von Polizisten angeführt wurden, ist das Ergebnis noch haarsträubender. So wird dem Antifaschisten z.B. vorgeworfen, einen Polizisten „angeraucht“ zu haben. Außerdem soll er bei Protesten gegen eine AfD-Veranstaltung sich nicht von Polizisten weggestoßen lassen haben. Ihn dafür vor Gericht zu zerren ist nicht nur lächerlich, sondern beweist auch, dass das einzige Ziel dieses Paragrafen ist, jede Form von widerständigem Verhalten zu bestrafen.
Mit solcher staatlichen Repression – auch wenn die Begründung noch so fadenscheinig sein mag – sollen Linke und AntifachistInnen, die gegen rechte Hetze, Unterdrückung oder Ausbeutung auf die Straße gehen und ihren Protest äußern, eingeschüchtert werden. Doch gerade in Zeiten eines immer weiter voranschreitenden Rechtsruckes ist antifaschistischer Protest wichtig und legitim. Daher müssen wir nicht nur gemeinsam auf die Straße gehen, sondern auch bei jeder Form von Repression zusammenstehen – denn getroffen hat es einen, doch gemeint sind wir alle.
Daher kommt zur solidarischen Prozessbegleitung.
Treffpunkt Amtsgericht: 8:30 Uhr
Prozessbeginn: 8:45 Uhr