Die konstruierte Straftat – Prozessbeobachtung

Am 29.08.18 mobilisierte das Antifaschistische Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS) zu einer Solidaritätskundgebung auf den Marienplatz in Stuttgart, um auf die in Chemnitz stattgefundenen pogromartigen Übergriffe auf Geflüchtete aufmerksam zu machen.

Im Anschluss formierte sich eine Spontandemonstration in Richtung Innenstadt, die immer wieder mutwillig und anlasslos von der Polizei angegriffen wurde. Mehrfach wurde auf die an der Demonstration teilnehmenden AntifaschistInnen eingeschlagen, was auf veröffentlichtem Video- und Bildmaterial klar zu erkennen ist. Auch die Landesgeschäftsführerin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) wurde von der Polizei attackiert.

Anschließend wurde der gewalttätige Polizeieinsatz sowohl in der Presse, als auch in der Kommunalpolitik zum Thema. Um den umstrittenen Einsatz der Stuttgarter Polizei zu rechtfertigen, wird jetzt versucht ein Exempel an einem Antifaschisten zu statuieren. Der Vorwurf: Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft will wieder einmal mit dem §114 Abs. 1 StGB gegen Linke vorgehen und nutzt die Verschärfung des Polizeigesetzes aus dem Jahr 2017, um bereits kleinste Widerstandhandlungen gegen die Polizei mit einer Freiheitsstrafe zu ahnden.

Lasst uns gemeinsam unseren Genossen beim Prozess am Montag, den 26.08.2019 um 8.30 Uhr, vor dem Stuttgarter Amtsgericht unterstützen.

Getroffen hat es einen, gemeint sind wir alle!